
Alarmierendes Ergebnis bei Überprüfung von Waffenbesitzern in Baden-Württemberg: Mehr als die Hälfte der Besitzer verstoßen gegen Bestimmungen
Es ist nicht nachvollziehbar und das Ergebnis ist erschreckend und alarmierend zugleich: Entweder hat ein Großteil der Waffenbesitzer in Baden-Württemberg nichts aus dem Amoklauf von Winnenden gelernt - oder sie haben einfach keine Ahnung? Gleichgültigkeit will hier nicht unterstellt werden.
Die Waffenbehörden in Baden-Württemberg haben Ende Oktober landesweit Kontrollen durchgeführt und überprüft, ob Waffenbesitzer ihre Waffen und Munition sicher aufbewahren. Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech sagte dazu: „Die als Folge des tragischen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen verschärften bundesrechtlich verschärften Kontrollvorschriften müssen ernst genommen werden; die ersten Ergebnisse der Überprüfungen unterstreichen die Notwendigkeit solcher Kontrollen."
In der letzten Oktoberwoche hätten Mitarbeiter der Waffenbehörden landesweit 1.073 Kontrollen im häuslichen Bereich der Waffenbesitzer vorgenommen. Dabei habe es 576 Beanstandungen gegeben.
In der Mehrzahl hätten die Waffenbesitzer entweder überhaupt keinen Waffenschrank vorweisen können oder der Waffenschrank habe nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprochen. In Einzelfällen seien Waffen oder Munition nicht vorschriftsmäßig im Waffenschrank, sondern außerhalb davon untergebracht gewesen. „Dies zeigt, dass die gesetzlichen vorgeschriebenen Kontrollen notwendig und berechtigt sind - auch, weil einzelne Waffenbesitzer die Aufbewahrungsvorschriften häufig nicht ausreichend kennen", so der Minister. Die Kontrollen seien in erster Linie darauf ausgerichtet, die Waffenbesitzer auf ihre gesetzlichen Pflichten hinzuweisen und entsprechend zu sensibilisieren. Waffenbesitzer, bei denen sich Beanstandungen ergeben hätten, seien bei den Kontrollen deshalb primär beraten worden.
Im Hinblick auf die Folgen, die sich aus einem sorglosen Umgang mit Waffen und Munition ergeben können, appelliert Innenminister Rech an die Waffenbesitzer: „Jeder einzelne Waffenbesitzer kann durch eine verantwortungsbewusste Aufbewahrung seiner Schusswaffen und Munition einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in unserem Land leisten." Ein besonderes Anliegen sei ihm die Amnestieregelung, die bis 31. Dezember 2009 eine straffreie Abgabe von illegalen Waffen und Munition ermögliche.
„Ich rufe Besitzer von Waffen und Munition, die dafür keine Erlaubnis haben, dazu auf, diese bis Ende des Jahres abzugeben. Nach diesem Zeitpunkt muss der illegale Besitz von Waffen und Munition sanktioniert werden", betonte Rech.
Nachdem die Möglichkeit von Überprüfungen in das neue Waffengesetz aufgenommen wurde, gab es deutschlandweit einen Aufschrei der Entrüstung. Traurig, aber Tatsache: Dass die Überprüfungen unbedingt notwendig sind, zeigt das Ergebnis in Baden-Württemberg. Andere Bundesländer sollten folgen. Winnenden darf sich nicht wiederholen!
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Dem schließe ich mich an. Zum Glück organisieren sich die Händler von E-Zigaretten allmählich recht ... » mehr -
von Bernhard Rais zum Beitrag: Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 5 vom 3. Februar 2012
danke für den Hinweis. Ist ab sofort möglich » mehr -
von Gast zum Beitrag: Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 5 vom 3. Februar 2012
Ich finde es gut das Sie das Amtsblatt veröffentlichen, wenn es nicht zu große Umstände macht fände ... » mehr -
von Gast zum Beitrag: Mentholkapsel-Zigaretten besonders schädlich - Krebsforscher warnen vor Trend zu Zusatzstoffen beim Rauchen
http://www.stern.de/gesundheit/ratgeber/warnung-vor-e-zigaretten-gefaehr... » mehr

Informationen stammen direkt vom Innenministerium
mir ist nicht bekannt woher "Don" seine Informationen bezieht. Die Pressemeldung selbst stammt vom baden-württembergischen Innenministerium und da stand ausdrücklich, dass "verdachtsunabhängig" kontrolliert wurde. Im übrigen besteht keinerlei Kontakt mit dem Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden.
Mehr als die Hälfte der Besitzer verstossen gegen ...
Hallo - leider habe ich erst heute zufällig diesen Artikel gelesen.
Was Herr Rech in seiner Presseverlautbarung (absichtlich?) nicht erwähnte ist, daß nicht wie angekündigt "verdachtsunabhängige" (also zufällige) Aufbewahrungskontrollen stattfanden, sondern auf Anweisung gezielt "verdachtsabhängig" kontrolliert wurde, und zwar überwiegend bei Alt-Besitzern und Erben, welche ihre Schußwaffen seit ewiger Zeit besitzen, als es noch überhaupt keine Waffenaufbewahrungsvorschriften gab. Dieser Personenkreis meist fortgeschrittenen Alters zeigte sich (vorhersehbar) überwiegend uninformiert über die mittlerweile geänderte Gesetzeslage. Aus den erwähnten Gründen ist dieses Kontrollergebnis jedoch keinesfalls repräsentativ für alle privaten Waffenbesitzer, weder in Baden-Württemberg, noch in Deutschland, auch wenn Herr Rech, der sich leider voll und ganz vor den Karren des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden spannen läßt, uns dies glauben machen will. So ist diese Pressemitteilung leider nur ein Beispiel von vielen dafür, wie man durch Unterschlagung von Fakten Meinungsmache steuert (man hat schließlich nicht die Unwahrheit gesagt, nur halt was entscheidendes weggelassen...), ein Verhalten, dem die im Zeitalter der Amokläufe in Medien und Politik unisono unter Generalverdacht stehenden Waffenbesitzer nahezu permament ausgeliefert sind. Was privaten legalen Waffenbesitz betrifft, kann man durchaus unterschiedlicher Ansicht sein, aber ich halte es eines vorgeblich freiheitlich demokratischen Rechtsstaats für unwürdig, wenn geschätzte 3 Millionen gesetzestreue und unbescholtene Legalwaffenbesitzer wegen der Verfehlungen einiger weniger in den Medien völlig undifferenziert zu Dauersündenböcken abgestempelt werden.
MfG, Don
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