
Polizei landet schweren Schlag gegen Hersteller synthetischer Drogen
Gestern, 13. Januar 2010, durchsuchten mehr als 1560 Polizeibeamte unter Federführung der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth 350 Objekte im gesamten Bundesgebiet, in Österreich, der Schweiz und Slowenien.
Bei dieser Durchsuchungsaktion, die als eine der größten in der Bundesrepublik Deutschland gegen die Verbreiter synthetischer Drogen bezeichnet werden kann, waren 323 Beschuldigte im Visier der Fahnder.
Die Staatsanwaltschaft legt den Beschuldigten unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel gem. § 95 AMG zur Last. Sie hat den Verdacht, dass diese seit dem Jahr 2007 in einer Vielzahl von Fällen GBL (Gamma-Butyrolacton) bezogen und zum Verkauf vorrätig gehalten haben.
Die gestern durchgeführten europaweiten Durchsuchungen richteten sich gegen Kunden eines Chemiehandels aus dem Landkreis Roth, die von diesem entweder größere Mengen Gamma-Butyrolacton (GBL) gekauft oder mehrmals GBL bezogen hatten. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund dieser Umstände den Verdacht, dass die Beschuldigten GBL jeweils zum Verkauf als Arzneimittel vorrätig gehalten haben. Die Substanz soll dazu bestimmt gewesen sein, von den Käufern wegen deren berauschender Wirkung konsumiert zu werden. Diese Handlungen sind als unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel gem. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2a, 5, 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG strafbar und mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.
Insgesamt wurden in Deutschland 342 Objekte durchsucht, 89 davon in Bayern. In Deutschland waren alle Bundesländer, außgenommen Bremen und dem Saarland, bei dem Einsatz beteiligt.
In der Schweiz wurden fünf und in Österreich zwei Objekte, sowie in Slowenien ein Objekt, jeweils durch die dort zuständigen Behörden durchsucht.
Bei den im Freistaat durchgeführten Durchsuchungen bei 75 Tatverdächtigen im Alter zwischen 20 und 46 Jahren konnten insgesamt fast 62 l GBL sichergestellt werden, im gesamten Bundesgebiet waren es ca. 139 l der Chemikalie. Außerdem fanden die Beamten noch kleine Mengen fast aller bekannten Rauschgifte.
In München konnte bei einem 46-jährigen Deutschen in der Maxvorstadt eine Cannabisplantage mit 63 Pflanzen aufgefunden und sichergestellt werden.
Bei einem 39-jähriger Deutschen aus dem Münchner Stadtteil Laim fanden Beamte des Polizeipräsidiums München 44 l GBL in zwei Kanistern.
Vermeintlich brisant war der Fund, den Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach bei einem 27-jährigen Deutschen im Landkreis Ansbach gemacht haben. Neben einer kleineren Menge GBL (ca. 250 ml) fanden die Rauschgiftfahnder eine Handgranate, zahlreiche nicht zugelassene pyrotechnische Gegenstände und eine möglicherweise selbst hergestellte Sprengvorrichtung. Experten der Technischen Sondergruppe des LKA haben die sichergestellten Gegenstände nach München gebracht, hier werden sie untersucht.
In Bayern verteilten sich die Durchsuchungen, bei denen fast 400 Beamte im Einsatz waren, auf die Regierungsbezirke wie folgt:
München 6, Oberbayern 13, Schwaben 12, Mittelfranken 40, Oberfranken 5, Unterfranken 2, Niederbayern 9, Oberpfalz 2.
Auslöser der Aktion war ein Ermittlungsverfahren des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA). Bereits am 13.05.09 wurde ein jetzt 49-Jähriger im Landkreis München festgenommen, als er 15.000 Ampullen GBL verkaufen wollte. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde bekannt, dass er die bereits verkaufsfertig abgepackten Ampullen von einem 31-jährigen Kaufmann bezogen hatte. Der 31-Jährige betrieb einen angemeldeten Chemiegroßhandel im Landkreis Roth, in dem er überwiegend GBL verkaufte.
Am 17.06.09 wurde der 31-Jährige aufgrund eines vom zuständigen Amtsgericht erlassenen Haftbefehls festgenommen. Im Anschluss erfolgte unter Beteiligung von fünf Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth die Durchsuchung von acht Objekten in Unter- und Mittelfranken. Hierbei konnten umfangreiche Geschäftsunterlagen über den Chemiehandel aufgefunden werden.
Aus diesen ging hervor, dass der Kaufmann seit Dezember 2007 mehr als 7 Tonnen GBL verkauft hatte. Nachdem die Firma des 31-Jährigen bereits seit geraumer Zeit als Bezieher von Chemikalien der Großindustrie bekannt war, war er bereits im Februar 2007 von einem Rauschgiftermittler des LKA umfassend über die Strafbarkeit des Vertriebs von GBL an Konsumenten aufgeklärt worden. Aus den sichergestellten Unterlagen geht jedoch hervor, dass nur wenige Wochen nach diesem Gespräch wieder ein Einkauf von GBL bei einem Chemieunternehmen und dessen Weiterverkauf stattgefunden hatte.
Nach Auswertung dieser Unterlagen ergab sich ein Kundenstamm von mehr als 3000 Personen, die alle bei der Firma des 31-Jährigen GBL erworben hatten. Gegen einen Teil dieser Kunden richtet sich das aktuelle Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.
Die Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL) unterliegt nicht den Bestimmungen des BtMG. GBL, von dem jährlich allein in Deutschland etwa 50.000 Tonnen industriell hergestellt werden, findet hauptsächlich in der chemischen Industrie Verwendung, etwa als Ausgangsstoff für chemische Synthesen oder als Wirkstoff in Reinigungs- und Lösungsmitteln. GBL kann daneben aber in nahezu reiner Form auch als Droge konsumiert werden. In geringen Dosen führt es zu Rauschzuständen und wird teilweise als „liquid ecstasy" bezeichnet. Die chemische Industrie hat sich wegen der Missbrauchsgefahren einer freiwilligen Selbstkontrolle unterworfen, dem sog. Monitoring, mit der Folge, dass der Verkauf der Substanz an private Abnehmer erheblichen Beschränkungen unterliegt.
Der Verkauf von GBL zum Zweck des Konsums, um durch die Einnahme die Wirkungen des Betäubungsmittels GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure) herbeizuführen, stellt ein vorsätzliches unerlaubtes Inverkehrbringen von bedenklichen und in ihrer Qualität nicht unerheblich geminderten Arzneimitteln nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dar.
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 08.12.09 (1 StR 277/09) erst jüngst bestätigt. Die Entscheidung befasste sich mit einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, das gegen zwei Angeklagte wegen unerlaubten Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel in mehreren Fällen Gesamtfreiheitsstrafen von 5 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten verhängt hatte. Die Revisionen der Angeklagten hiergegen wurden verworfen.
Maßgeblich dafür, dass es sich auch nach der Verkehrsanschauung um ein Arzneimittel nach dem AMG handelt, sind unter anderem die pharmakologische Wirkung von GBL sowie der Umstand, dass die Verwendungsmöglichkeiten als Droge - insbesondere aufgrund von Beiträgen im Internet - in der Öffentlichkeit bekannt sind. Es hat sich dementsprechend schon ein Markt an Konsumenten von GBL gebildet. Auch die Neufassung des AMG seit dem 23. Juli 2009 ändert nichts an dieser Rechtslage.
Nach oraler Einnahme erzielt GBL zwangsläufig dieselbe Wirkungen wie das Betäubungsmittel GHB, es kommt zu rauschähnlichen Zuständen. Der GBL-Konsum führt in der Regel bereits nach kurzer Zeit zu einer starken Abhängigkeit. Zudem besteht sehr leicht die Gefahr von Überdosierungen. Diese wie auch die Einnahme in Verbindung mit Alkohol können wiederum zu Krämpfen, Brechreiz, Verwirrung, komatösen Zuständen, Atemstillstand oder zu Herz- oder Kreislaufversagen führen. Bei einer im Szenebereich gebräuchlichen Konsummenge von 1,5 bis 2 ml kann so schnell die tödliche Dosis von 3 - 4 ml GBL erreicht werden.
Beim LKA sind mehrere Fälle bekannt, bei denen es zu Todesfällen oder erheblichen Körperschäden nach dem Konsum von GBL gekommen ist. In einigen dieser Fälle ist davon auszugehen, dass die Droge von der Firma des 31-Jährigen bezogen worden war. So verstarb z.B. ein 34-Jähriger im Juli 2007 in Kassel nach dem Konsum von GBL. In seiner Hosentasche fanden die Ermittler eine Rechung des Chemiehandels aus dem Landkreis Roth.
In einem weiteren Fall wurde ein 24-Jähriger im September 2008 im Zug fast bewusstlos aufgefunden. Er befand sich auf der Rückfahrt vom Einkauf des GBL bei dem Chemiehändler aus dem Landkreis Roth.
Dass der Handel und das Verbreiten von GBL sich mittlerweile zu einem in alle Gesellschaftsbereiche übergreifenden Phänomen entwickelt haben, zeigt auch ein Ermittlungsverfahren im Landkreis Rottal-Inn. Hier wurden im Juli 2009 Ermittlungsverfahren gegen 13 Internatsschüler eingeleitet, die das Rauschgift gegenseitig erworben bzw. weitergegeben hatten. Diese Schüler wurden mittlerweile vom Internat ausgeschlossen. Im Übrigen konnte nachgewiesen werden, dass auch diese Schüler das GBL von dem Chemiehandel aus dem Landkreis Roth bezogen.
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danke für den Hinweis. Ist ab sofort möglich » mehr -
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Ich finde es gut das Sie das Amtsblatt veröffentlichen, wenn es nicht zu große Umstände macht fände ... » mehr -
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