Alb-Donau-Kreis - Ulm: Erfolgreiches Konzept gegen Komasaufen und Gewalt fortgesetzt - Während der "tollen Tage" werden Kontrollen verstärkt / Trinken und Auto fahren ist unfair!

In bewährter Weise gehen Polizeivollzugsdienst und Polizeibehörden auch in der Fasnet 2010 gemeinsam gegen Störungen vor. Die Erfolge in den letzten Jahren, auch durch gute Zusammenarbeit mit Veranstaltern, sehen sie als Lohn dieser Bemühungen.
Denn Einsätze während der Fasnet, bei denen Polizeibeamte wegen mitunter massiven Störungen früher häufiger eingreifen mussten, sind in Ulm und im Alb-Donau-Kreis seit 2005 deutlich seltener geworden.
Für dieses Ziel gingen und gehen die Polizei und die Ortspolizeibehörden im Vorfeld gezielt auf Personen zu, die in der Vergangenheit an Übergriffen beteiligt waren. Was die Experten „Gefährderansprachen" nennen, ermittelt potentiellen Störenfrieden die Entschlossenheit der Polizei und die weit reichenden Konsequenzen von Straftaten. Wirkung zeigen auch Verbote für Rädelsführer, betreffende Veranstaltungen zu besuchen.
Auf die „tollen Tage" bereitet sich die Polizeidirektion Ulm auch in diesem Jahr besonders vor. Mehr Beamte als sonst werden besonders dort für Sicherheit und Ordnung im Einsatz sein, wo dies erforderlich erscheint. Unterstützung bekommt die Polizeidirektion dazu auch von der Bereitschaftspolizei. Kontrollen und offensive Präsenz, ob erkennbar durch Uniform oder verdeckt, sollen Zeitgenossen abhalten, die Unfrieden in Veranstaltungen tragen wollen.
Alkoholmissbrauch ist nach den Erfahrungen der Polizei ein Katalysator für Gewalt. Deshalb legt sie besonderes Augenmerk darauf, dass die Jugendschutzbestimmungen und das Gaststättengesetz beachtet werden. Die meisten Veranstalter haben inzwischen ihre besondere Verantwortung dafür erkannt. Sie setzen deshalb die Empfehlungen aus Vorgesprächen mit den Behörden und der Polizei vorbildlich um. Diesem Zweck dienen auch die gemeinsamen Handlungsempfehlungen, die den Gaststättenbehörden im Alb-Donau-Kreis inzwischen als Richtschnur dienen, wenn sie Veranstaltungen genehmigen - auch außerhalb der Fasnet.
Veranstalter sollten schon am Eingang darauf achten, dass Jugendliche erst ab 16 und grundsätzlich nur bis Mitternacht zu Tanzveranstaltungen dürfen. Bis 22.00 Uhr gibt es für Jüngere Ausnahmen, sofern der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist oder die Veranstaltung der Brauchtumspflege dient.
Auch am Ausschank ist das Alter entscheidend: Branntweinhaltiges, darunter viele Mixgetränke, darf nur an Volljährige herausgegeben werden. Aus gutem Grund, denn hinter meist süffigem Geschmack verbergen sich bis zu zwei Schnäpse.
Neben Fragen zum Jugendschutz berät die Polizei Veranstalter auch zu Fragen der Sperrzeit und wie sie Störungen frühzeitig erkennen und verhindern können.
Dass sich gerade junge Menschen zunehmend exzessiv betrinken, dagegen geht die Polizei mit Kontrollen und Aufklärung vor. Dabei zeigen die Beamten Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsverantwortlichen die negativen Folgen des Alkoholmissbrauchs auf. Denn es geht um Menschen für mehr, als sich betrunken lächerlich zu machen. Wie sehr, das vermittelt die europaweite Vorbeugungskampagne „Don`t drink too much - stay gold" auch mit der Macht abschreckender Bilder. Mehr dazu auf www.staygold.eu.
Zudem gefährdet übermäßiges Trinken die Gesundheit, schwere Unfälle sind ebenfalls die Folge von Alkohol. Tag und Nacht wird die Polizei deshalb im Straßenverkehr wahrnehmbar sein, um vorzubeugen und umfangreich zu kontrollieren. Konsequent ziehen die Beamten jene aus dem Verkehr, die trotz aller Warnungen benebelt von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten am Steuer sitzen. Nach Einschätzung der Polizei hat die hohe Kontrolldichte auch 2009 viele „Rauschfahrten" samt deren Folgen verhindert.

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