
Andrea Merkel
Der Autor hat noch kein Profil von sich angelegt!
Nachricht · Fotos · Video · Videolink · Veranstaltung · Vereinseintrag
Werden Sie aktiv und erstellen eigene Beiträge. Natürlich völlig kostenlos!
-
von rasender Toyota Prius und das Gaspedal--> alles insze zum Beitrag: Probleme mit Gaspedal von Toyota-Fahrzeugen - Stellungnahme von Toyota Deutschland
[...] rasender Toyota Prius und das Gaspedal--> alles inszeniert?? [...] » mehr -
von Gast zum Beitrag: Rosshaupten im Landkreis Ostallgäu: Schüler wollen Treibstoff für Rakete herstellen - Hand bei Explosion abgetrennt
denn sie wissen nicht was sie tun.. » mehr -
von Bernhard Rais zum Beitrag: Alarmierendes Ergebnis bei Überprüfung von Waffenbesitzern in Baden-Württemberg: Mehr als die Hälfte der Besitzer verstoßen gegen Bestimmungen
mir ist nicht bekannt woher "Don" seine Informationen bezieht. Die Pressemeldung selbst stammt vom b ... » mehr -
von Gast zum Beitrag: Alarmierendes Ergebnis bei Überprüfung von Waffenbesitzern in Baden-Württemberg: Mehr als die Hälfte der Besitzer verstoßen gegen Bestimmungen
Hallo - leider habe ich erst heute zufällig diesen Artikel gelesen. Was Herr Rech in seiner Presseve ... » mehr
- Burgau
Fährst Du noch oder läufst Du schon? - Schlaue Faschingsnarren fahren nüchtern! Polizei verstärkt bis zum Ausklang die Kontrollen
Zahlreiche Faschingsveranstaltungen rufen die Polizei auch heuer wieder auf den Plan. Eine ungehemmte Feierlaune kann nach feuchtfröhlichen Karnevals- oder Faschingsfeiern oft ein jähes Ende finden - nämlich dann, wenn sich verantwortungslose Narren betrunken hinters Steuer setzen. Die bayerische Polizei setzt deshalb verstärkt auf Alkohol- und Drogenkontrollen, um fahruntaugliche Karnevalisten aus dem Verkehr zu ziehen.
Mit der fünften Jahreszeit assoziieren viele Faschingsbegeisterte eine ausgelassene Stimmung, die bei nicht wenigen zu einem erhöhten Alkoholkonsum führt. Umso wichtiger ist es, sich bereits vor dem Genuss von Alkohol, Gedanken über den sicheren Nachhauseweg zu machen.
Kontrollen sorgen für Sicherheit
Die regelmäßigen Kontrollen auf Bayerns Straßen haben sich bewährt. Mehrere 100 Autofahrer wurden alleine am langen Faschingswochenende aus dem Verkehr gezogen. Dadurch wurden nicht nur die betroffenen Fahrzeuglenker selbst, sondern vielmehr auch unschuldige Bürger vor einem Zusammenstoß mit den unvernünftigen Autofahrern bewahrt.
Obgleich die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernommen haben, erhielten alle Fahrer, die die Polizei mit übermäßig Alkohol und Drogen im Blut erwischte, eine Anzeige. Viele mussten ihren Führerschein, unter der dann meist zu spät gezeigten Einsicht, noch vor Ort abgeben. Da ist Katzenjammer angesagt und das sinnlose Sprichwort "hätt ich doch ..."
Hohe Strafen für Verkehrssünder
Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die ein Monatseinkommen nicht selten übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig noch berufliche Konsequenzen hinzu.
Mit der seit Februar letzten Jahres gültigen Reform des Bußgeldkataloges für den Straßenverkehr, verdoppelten sich insbesondere die Mindeststrafen für Alkohol- und Drogenfahrten. So ist bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens einem Monat Fahrverbot fällig. Die Sanktionen verdoppeln und verdreifachen sich entsprechend, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals von der Polizei erwischt worden ist. Abgesehen davon gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot.
Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die alkoholisiert oder im Drogenrausch in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder 1,1 und mehr Promille Alkohol intus haben. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer Eintragung in die Verkehrssünderkartei eine entsprechende Geldstrafe und regelmäßig einen mindestens sechsmonatigen Führerscheinentzug anordnet. Wer meint, bei einer Alkoholfahrt auf milde Richter zu treffen irrt. Gerade bei Alkohol und Drogen kennen Richter kein Erbarmen. Wer sich alkoholisiert oder unter Drogen hinter das Steuer setzt zeigt, dass er nicht verantwortungsbewußt handelt und deshalb trifft ihn in der Regel die volle Härte des Gesetzes. Wird unter Alkohol oder Drogen ein schwerer Unfall verursacht, drohen sogar Haftstrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Für die ganz Hartgesottenen schließt sich übrigens bei 1,6 und mehr Promille automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, bei der vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal geprüft wird, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, wieder ein Fahrzeug zu führen.
Fasching feiern - aber sicher
Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Polizei deshalb:
- Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune - aber entweder Alkohol ODER Auto fahren!
- Klären Sie bereits vor einem Konsum von Alkohol ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen oder verzichten Sie selbst auf Alkohol.
- Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins.
- Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Unter Umständen kann Ihnen die Versicherung des Unfallfahrers den Schadenersatz verweigern.
- Unterschätzen Sie nicht den Restalkohol am nächsten Morgen. Der Körper baut durchschnittlich etwa 0,1 Promille in der Stunde ab. Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann deshalb zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Morgen noch nicht fahrtauglich sind.
... übrigens: Fasching bzw. Karneval feiern hat nicht unbedingt etwas mit Alkohol zu tun. Man kann doch auch ohne lustig sein - oder?



Schreiben Sie einen Kommentar