Deisenhausen: Fahrzeug war nicht zugelassen

Ein 28-jähriger Kraftfahrzeuglenker befuhr Freitagvormittag mit seinem nicht zugelassenen und somit nicht versicherten und nicht versteuerten Pkw von einer Ortschaft aus einem benachbarten, südlich gelegenen, Landkreises nach Deisenhausen.
Der Mann muss sich nun wegen eines Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrtsteuergesetz verantworten.

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