Durchsuchungen wegen Dopingverdachts im Eisschnelllaufbereich

Am 4. und 5. März 2010 hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) München I insgesamt 21 Durchsuchungen u. a. bei der Geschäftsstelle der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft, bei Mitarbeitern des Eisschnelllaufverbandes, dem Verband angehörenden Sportlern sowie in einer Arztpraxis wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz durchgeführt. Die Ermittlungen richten sich gegen Unbekannt. Ziel der Maßnahmen bei den Nichtbeschuldigten war es, dem Verdacht von Dopinghandlungen im Bereich des Deutschen Eisschnelllaufverbandes nachzugehen und mögliche Beweismittel zu sichern.
Mit Unterstützung der Polizeien aus Berlin, Bayern und Thüringen konnten umfangreiche Unterlagen sichergestellt und eine Vielzahl von Verfahrensbeteiligten vernommen werden.
Die Auswertungen der sichergestellten Asservate sowie eine Bewertung der Aussagen dauern derzeit noch an.
Im November/Dezember 2009 hatten die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) sowie die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft e.V. bei der StA München I Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erstattet.
Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS (Court of Arbitration for Sport) vom 25.11.2009 gegen eine prominente Eisschnellläuferin. In der Urteilsbegründung wird der Athletin Blutdoping vorgeworfen, welches nach Einschätzung des Gerichts so nur in einem professionellen ärztlichen Umfeld möglich sei.

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