Aletshausen: Traktorfahrer muss Fahrzeug stehen lassen - Alkhol am Steuer, wird für Fahranfänger ganz besonders teuer

Null Promille gilt für Fahranfänger! Dies hat ein Traktorfahrer nicht beachtet und bekommt deshalb mächtig Ärger:
Auf der B 16 wurde am Samstag um 9 h von einer Polizeistreife ein landwirtschaftliches Gespann angehalten, bei dem am Anhänger das vorgeschriebene Wiederholungskennzeichen fehlte. Bei der anschließenden Kontrolle konnte beim Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen werden.
Ein Alkoholtest ergab schließlich einen für einen Fahranfänger ordnungswidrigen Wert, weshalb dieser nun mit einem Fahrverbot rechnen muß. Da auch der Beifahrer leicht alkoholisiert war, wurde die Weiterfahrt zunächst untersagt.

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