Mappus und Stolz: Wir wollen in Baden-Württemberg Pflegeberufe für einen großen Personenkreis und für alle Bildungsabschlüsse attraktiver machen

„Wir müssen schon heute die Weichen dafür stellen, um die in den kommenden Jahren zunehmende Zahl von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen zu können. Daher müssen wir weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege gewinnen", erklärten der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus und die Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz heute in Stuttgart. „Mit der Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver ausgestalten. Dazu gehören für uns auch durchlässigere Strukturen zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsbildern." Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes wir nun dem Landtag zur weiteren Beratung zugeleitet.
„Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln", erläuterten Mappus und Stolz. In verschiedenen Modellen habe man Einrichtungsträger und Schulen unterstützt, neue Formen der Ausbildung zur Pflegefachkraft und in der Pflegehilfe zu erproben. Die daraus gewonnenen Erfahrungen seien in ein Gesamtkonzept unterschiedlicher Qualifikations- und Kompetenzprofile von der Helferausbildung bis zur akademisch ausgebildeten Fachkraft eingeflossen und sollen nun umgesetzt werden.
Eine Weiterentwicklung der Pflegehelferberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) über die reine Hilfe hinaus, soll für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe eröffnen. Erprobt wird derzeit eine zweijährige Ausbildung, die die Kompetenzen zur eigenständigen Bewältigung einfacher oder regelmäßiger Pflegesituationen vermitteln soll.
Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte: „Pflegefachkräfte sollen sich weitere Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich des medizinischen Grundlagenwissens aneignen können", erklärte Mappus. Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg ergänzte:„Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang delegationsfähige Tätigkeiten übernehmen zu können." Vorgesehen sei, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang an der Dualen Hochschule in Karlsruhe zu konzipieren.
Eine besondere Nachfrage nach einfachen Unterstützungsleistungen bei alltäglichen Verrichtungen besteht insbesondere sowohl in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen als auch in Einrichtungen, die in unterschiedlicher Weise bereits selbst so genannte Alltagshelfer oder Alltagsbegleiter qualifiziert hätten. Bundesweit existierten ca. 800 verschiedene Qualifikationen für Assistenz- und Präsenzberufe in den Bereichen Pflege, Betreuung und Erziehung. „Hier wollen wir für die nachfragenden Haushalte und Einrichtungen ein einheitliches und in der Qualifikation berechenbares Berufsbild für einfache Tätigkeiten bei der Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen schaffen. Was nützt uns eine exklusive Hochrüstung der dreijährigen Fachkraftausbildung für komplexe Pflegesituationen, wenn wir nicht zugleich dafür sorgen, dass in den Ebenen darunter, im großen Bereich der planbaren und gleichförmigen Pflegeleistungen, kein Vakuum entsteht", betonte die Ministerin.
„Durch die Ausbildungsdauer stellen wir sicher, dass es nicht um eine Kurz- oder Billig-Qualifikation geht. Vielmehr geht es uns darum, den Auszubildenden Grundkenntnisse über Alterungsprozesse, über veränderte Verhaltensweisen und altersbedingte Einschränkungen, aber auch über die Möglichkeiten und Chancen von Aktivierung und Zuwendung zur Erhaltung von Lebensqualität zu vermitteln. Diese Kenntnisse sind notwendige Grundlage für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang mit den alten oder hilfsbedürftigen Menschen", betonten Mappus und Stolz. Außerdem sollen die Auszubildenden Sicherheit bei der Durchführung der von ihnen zu erledigenden Tätigkeiten erwerben", erläuterte die Ministerin weiter. Als Alltagshelfer oder -begleiter könnten beispielsweise junge Menschen mit oder ohne Hauptschulabschluss, Menschen mit leichten Behinderungen sowie langzeitarbeitslose Menschen an alltägliche Betreuungs- und Versorgungsaufgaben herangeführt und dazu befähigt werden, diese Aufgaben nach Anleitung selbstständig zu erledigen. In den neuen Wohnformen wie etwa Hausgemeinschafts- oder Wohngruppenkonzepten könnten sie Fachkräfte als Zweitkraft unterstützen. Über eine Durchlässigkeit in die Altenpflegehilfeausbildung sei bei Eignung ein Aufstieg bis in die Fachkraftausbildung möglich, da nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung der Hauptschulabschluss zuerkannt wird.
Um auch Personen mit Realschulabschluss den Zugang zum tertiären Bildungssektor zu eröffnen, wird - wie schon für die Altenpflege - auch für die Krankenpflege, für die Gesundheitsfachberufe, die Rettungsassistenten und Medizinische Dokumentare die Möglichkeit des ausbildungsbegleitenden Erwerbs der Fachhochschulreife eingeführt. „Dies macht diese Ausbildungen noch attraktiver", zeigten sich der Ministerpräsident und die Gesundheitsministerin überzeugt, „und wird weitere Personen in den zukunftssicheren Pflege- und Gesundheitsbereich führen."
Ergänzt werde die Berufslandschaft zur Versorgung kranker und alter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen durch die hauswirtschaftlichen Berufe und die sozialen Berufe Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Erzieher mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher sowie Haus- und Familienpfleger.

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Ort(e): Baden-Württemberg

Thematik: Politik

Stichworte: Pflegeberuf

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