Schweinfurt: Unter Lebensgefahr 5-Jährigen aus brennender Wohnung gerettet - Polizeibeamte sind die Helden des Tages

Es gehört schon eine große Portion Mut dazu, in ein lichterloh brennenden Haus zu gehen um dort jemanden zu retten. Zwei Schweinfurter Polizisten haben ihr Leben riskiert. Dafür gebürt ihnen Respekt und Anerkennung.

Einzelheiten: Bei einem Wohnungsbrand sind am Donnerstagmorgen eine Frau und fünf Kinder verletzt worden. Die dreifache Mutter konnte sich mit ihrer Tochter und einem Baby selbst in Sicherheit bringen. Ein 5-Jähriger wurde von einer Streife der Schweinfurter Polizei aus der brennenden Wohnung gerettet. Die Familie, sowie zwei weitere Kinder, die dort übernachtet hatten, wurden mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus gebracht. Die Brandursache ist noch unklar. Kriminalbeamte haben zwischenzeitlich die Ermittlungen vor Ort aufgenommen.
Gegen 06.45 Uhr hatte die Wohnungsinhaberin das Feuer bemerkt und sofort Feuerwehr und Polizei verständigt. Als die Beamten der Polizeiinspektion Schweinfurt kurze Zeit später an dem Mehrfamilienhaus in der Seestraße eintrafen, hatte die 30-Jährige mit ihrer dreijährigen Tochter und einem vier Monate alten Baby auf dem Arm die brennende Wohnung im ersten Stock bereits verlassen. Auch zwei weitere Kinder, ein 2 Jahre alter Junge sowie sein 6-jähriger Bruder, die bei der Familie übernachtet hatten, waren schon in Sicherheit. Die verzweifelte Mutter rief den Beamten zu, dass ihr kleiner Sohn noch in der Wohnung sei. Obwohl den Polizisten bereits die Flammen entgegen schlugen, konnten sie den 5-Jährigen aus dem Flur der lichterloh brennenden Wohnung retten und ins Freie bringen. Dort übergaben sie ihn an die sichtlich erleichterte Mutter. Alle sechs wurden vom Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert.
Die alarmierten Feuerwehren brachten die Flammen schnell unter Kontrolle und meldeten kurz nach 07.00 Uhr „Feuer aus". Sowohl die Brandursache wie auch die Höhe des entstandenen Sachschadens sind derzeit noch unklar. Die Kripo Schweinfurt führt die Ermittlungen hierzu. Fest steht jedoch, dass die Wohnung im ersten Stock des Dreifamilienhauses zunächst nicht mehr bewohnbar ist.

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