Ehemaliger Fliegerhorst Leipheim darf gekauft werden, aber …

Der Stadtrat der Stadt Günzburg hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am Montag die Zustimmung zu den in der Zweckverbandsversammlung „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" vom vergangenen Donnerstag gefassten Beschlüssen bekräftigt.
Damit ist der Verbandsvorsitzende Landrat Hubert Hafner auch von der Stadt Günzburg grundsätzlich ermächtigt, den Kauf des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim zu tätigen.
Details im Vertrag gerade in Bezug auf die Haftung bei Kampfmitteln sind allerdings noch klärungsbedürftig, stellte der Stadtrat fest, nachdem von Seiten der Kanzlei der Verkäuferin wenige Minuten vor Sitzungsbeginn eine neue abgeänderte Fassung per E-Mail im Rathaus einging.
Um das Verfahren nicht zu verkomplizieren, sah der Stadtrat von der Ergänzung des Beschlusses um einen weiteren Vorbehalt ab.
Es wurde jedoch betont, dass man hier auf den Verbandsvorsitzenden Hafner vertraue, dass er vor Unterzeichnung des Vertrages diese wichtigen Details noch mit der BIMA abstimmt. Letztendlich muss die Zweckverbandsversammlung den Vertrag mit allen Details dann noch einmal nachträglich genehmigen.

Anzeige

Schreiben Sie einen Kommentar

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Erlaubte HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd> <i> <b> <p> <br>
  • Zeilen und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Jede E-Mail-Adresse wird in eine menschenlesbare Art und Weise dargestellt oder (wenn JavaScript aktiv ist) in einen spamsicheren klickbaren Link umgewandelt.

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

CAPTCHA
Diese Frage dient dazu festzustellen, ob Sie ein Mensch sind und um automatisierte SPAM-Beiträge zu verhindern.
Sicherheitsabfrage, um automatischen Spam zu stoppen.
Aktuelle Kommentare