
Totales Rauchverbot in Bayern: Verfassungsrechtliche Bedenken werden laut
Wie berichtet, hat sich Bayern eindeutig für den totalen Nichtraucherschutz entschieden. Doch ist diese Entscheidung verfassungskonform?
So soll es beispielsweise keine Raucherclubs mehr geben und das wird sich wohl nicht halten können. Schließlich kann man einer Privatinitiative nicht verbieten einen Verein zu gründen und dort den Mitgliedern das Rauchen zu erlauben. Das würde auch dem Vereinsrecht widersprechen. Einige Gastronomen haben bereits angekündigt, den Klageweg zu beschreiten.
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Finde ich richtig
Ich finde es richtig, wenn die Wirte klagen. Einen Raucherclub kann es doch durchaus geben, ich als Nichtraucher muss doch nicht reingehen wenn es mich stört. Und wer jetzt wegen den Angestellten anfängt, man kann ja auch durchaus nur Raucher einstellen. Oder wenn in einem Nebenraum geraucht wird, und man im anderen Teil nichts riecht, finde ich das auch nicht schlimm. Ich persönlich finde das neue Rauchverbot total überzogen.
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