Das Landratsamt informiert: Vorsicht Gebührenfalle / Schreiben von „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ aufmerksam lesen

Im Landkreis Günzburg kursiert derzeit ein Schreiben einer „Gewerbeauskunfts-Zentrale", welches kein behördliches Schriftstück darstellt.
Das Landratsamt Günzburg weist aus gegebenem Anlass daraufhin, dass es sich bei dem Schreiben an Gewerbetreibende, das die Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale" trägt, nicht um ein behördliches Schreiben handelt. Es ist lediglich ein Angebot einer privaten GmbH an Gewerbetreibende zur Veröffentlichung ihrer Daten in einem Internetportal zu Werbezwecken. Durch Unterschrift und Zurückschicken des ausgefüllten Formulars wird ein Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit eingegangen, wobei pro Jahr Gebühren in Höhe von 478,20 € zzgl. Umsatzsteuer verlangt werden.
Gewerbemeldungen haben nach wie vor auf eigene Initiative der Gewerbetreibenden bei den Betriebssitzgemeinden zu erfolgen.

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