Nachtragsmeldung zum bewaffneten Raubüberfall auf ein Juwelier-Geschäft in bad Wörshofen vom 21. Juli 2010

Wie bereits berichtet, gelang gestern nach einem versuchten bewaffneten Raubüberfall auf ein Juwelier-Geschäft in Bad Wörishofen die Festnahme mehrerer Personen. Mehrere Zeugen der Tat, darunter ein 31-jähriger Bediensteter der Stadt Bad Wörishofen sowie die 26-jährige Geschäftsführerin eines Cafe, schritten beherzt und couragiert ein und ermöglichten so die unmittelbar darauffolgende Festnahme des mutmaßlichen 19-jährigen Haupttäters. Die bei dem Überall auf das Juwelier-Geschäft angegangene 51-jährige Geschäftsinhaberin blieb nach jetzigen Informationen bei dem Vorfall unverletzt.
Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen sowie der sofort eingeleiteten umfangreichen Ermittlungen gelang die vorläufige Festnahme dreier weiterer Personen, einem 32- und einem 19-Jährigen aus dem Landreis Unterallgäu sowie einem 15-jährigen Mädchen. Der anfängliche Verdacht, dass das Mädchen in die Tat involviert gewesen sein könnte, hat sich bislang nicht bestätigt. Sie wurde noch am gestrigen Abend aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Der 31-jährige Bedienstete der Stadt Bad Wörishofen wurde beim Überwältigen des 19-jährigen mutmaßlichen Haupttäters leicht verletzt, er erlitt Schürfwunden. Auch ein Polizeibeamter der Polizeiinspektion Bad Wörishofen erlitt bei der Festnahme leichte Verletzungen.
Die mutmaßlichen 32- und 19-jährigen Mittäter wurden in ihren Wohnungen festgenommen, sie leisteten keinen Widerstand. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 32-Jährigen wurden Gegenstände aufgefunden, die auf die Begehung weiterer Taten hindeuten. So wurden u.a. geringe Mengen an Betäubungsmittel sowie diverse Ausweisdokumente aufgefunden. Auch hier sind Anschlussermittlungen notwendig.
Alle drei Personen wurden im Laufe des heutigen Nachmittags dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Gegen alle drei Männer wurde Haftbefehl erlassen, sie sitzen nun in Untersuchungshaft. Alle Drei sind der Polizei hinlänglich, u.a. wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz, bekannt. Bei der benutzten Tatwaffe handelte es sich um eine sog. „Soft-Air-Waffe", diese sah einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich.

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