Das Landratsamt informiert: Änderung bei der Sperrmüllabholung / Überschreiten der Freimenge wird teurer

Bei der Abholung von Sperrmüll kommt es hin und wieder vor, dass die Freimenge von 4 m³ überschritten wird oder zusätzlich gebührenpflichtiger Sperrmüll bereitgestellt ist. Soll diese Übermenge dennoch mitgenommen werden, war bisher eine Gebühr in Höhe von 20 € je angefangene 500 l zu entrichten.
Erhöhte Aufwendungen in diesem Bereich sind die Ursache, dass diese Gebühr auf 30 € je angefangene 500 l erhöht werden musste. Bitte beachten Sie auch die Änderungen in der Gebührensatzung auf der Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes unter www.kaw.landkreis-guenzburg.de.

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