Rest- und Biomülltonne vor Umtausch grundsätzlich reinigen

Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass Rest- und Biomülltonnen vor dem Umtausch gereinigt werden müssen. Auch Tonnen mit leichten Schäden an den Rädern oder am Deckel müssen gesäubert werden.
Im Regelfall werden diese Tonnen repariert und wieder verwendet. In der Vergangenheit mussten die Tonnen oft vom Bauhofpersonal gereinigt bzw. nachgereinigt werden. Dies führt zu unnötig hohen Reinigungskosten. Aus diesem Grund werden Tonnen nur noch in gereinigtem Zustand zurückgenommen.
Oft werden die Tonnen auch bemalt oder beklebt. Sei es zur Markierung, oder um Sie einfach zu verschönern. Beides ist jedoch unzulässig und ist vor dem Tonnentausch zu entfernen.
Die Restmülltonnen sind Eigentum des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes und müssen in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden, weil sie zumeist unmittelbar einen neuen Nutzer erhalten. Im übrigen möchte doch jeder Tonnentauscher gerne eine saubere Mülltonne erhalten - oder?

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