Das Landratsamt informiert: Keine Angst wegen Befristung neuer Führerscheine

Die geplante Befristung von Führerscheinen bezieht sich nur auf neu ab 2013 ausgestellte. Alle vorher ausgestellten Führerscheine bleiben mindestens bis 2033 gültig. Darauf weist das Landratsamt Günzburg hin.
Ab 2013 sollen EU-Führerscheine nur noch befristet gültig sein. Derzeit ist im Gespräch, dass alle neu ab 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind und nach ihrem Ablauf verlängert werden müssen. Umstritten ist noch, ob für eine Verlängerung gesundheitliche Überprüfungen (allgemeinärztlich, Sehtest) erforderlich sein sollen - ähnlich wie bereits heute bei Verlängerung des Lkw-Führerscheins. Seit 1999 ausgestellte Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen C und D zum Fahren von Lkw und Bussen sind nur fünf Jahre gültig und müssen nach ihrem Ablauf verlängert werden.
Die Führerscheinstelle beim Landratsamt wird deshalb immer wieder gefragt: Müssen wegen der neuen Regelungen alte graue und rosa Papierführerscheine umgetauscht werden in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat? Vor allem ältere Menschen haben nämlich Angst, ihr Führerschein könnte ablaufen und sie müssten dann irgendwelche Gesundheitsnachweise bringen, damit er nochmals verlängert wird.
Das Landratsamt gibt hier Entwarnung: es ist keinesfalls zwingend notwendig, alte Führerscheine umzutauschen. Insbesondere gelten alle Führerscheine, die bis 19. Januar 2013 ausgestellt sind - nicht nur die EU-Kartenführerscheine im Scheckkartenformat, sondern auch die alten grauen und rosaroten Papierführerscheine - weiter bis zum Jahr 2033, also noch 23 Jahre. Ein Umtausch dieser alten Führerscheine ist zumindest bis dahin nicht notwendig. Was dann sein wird, bleibt abzuwarten.
In der aktuellen Diskussion geht es also nur um die neuen Führerscheine ab 2013, die auf 15 Jahre befristet werden (z. B. beim erstmaligen Erwerb eines Füherscheins, wenn jemand eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse erwirbt, bei Umtausch, Ersatzführerschein). Ob dann bei einer Verlängerung dieser berfristeten Führerscheine - also frühestens im Jahr 2028 - ein Sehtest oder Gesundheitszeugnis oder andere Befähigungsnachweise vorzulegen sind, wird bis dahin geklärt sein.
Schon aus praktischen Gründen, weil das Kärtchen des neuen EU-Führerscheins leichter mitzuführen ist, empfiehlt die Führerscheinstelle aber dennoch allen, die noch einen alten grauen oder rosaroten Papierführerschein haben, diesen noch vor 2013 in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Wer jetzt seinen alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchte, muss persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Günzburg oder aber bei der Außenstelle in Krumbach vorsprechen.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

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  • 1 biometrisches Passfoto
  • Gültiger Personalausweis
  • Bisheriger Führerschein

Weitere Infos dazu im Internet unter: www.landkreis-guenzburg.de / Auto und Verkehr.

Fuehrerschein_EU-Karte.JPGFuehrerschein_Rosa.JPG

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