
Bad Abbach: Polizei „störte“ Werbeverkaufsveranstaltung / Gewinne gab es keine, dafür Bußgeldbescheide
Bürger aus dem fränkischen Raum hatten eine Einladung zur Übergabe eines 10.000 Euro Gewinnes erhalten.
Das Aufkreuzen der Polizei veranlasste allerdings die Veranstalter einer Werbeverkaufsveranstaltung, die am Mittwoch in einer Gaststätte im Raum Bad Abbach stattfand, sofort zur Einstellung ihres Geschäftsbetriebes. Wenige Minuten vorher waren dort noch angeblich vor Elektrosmog schützende Unterlagen zum Vorzugspreis von 1798 Euro zum Verkauf angeboten worden.
Angelockt wurden die ca. 30 Teilnehmer durch ein Einladungsschreiben einer Serviceagentur aus Essen, die den einzelnen Besuchern einen so genannten Jackpot-Bargeldregen versprochen hatte.
So wurde einem Teilnehmer aus Oberfranken eine ganz persönliche Einladung zugesandt, bei der ihm ein 10.000 Euro Bargeldgewinn versprochen wurde. Lediglich mit einer Sehhilfe erkennbar, war in dem abgebildeten Geldhaufen, der zudem den Eindruck auf den erhofften Geldsegen bestärkte, das einschränkende Wort „Rubbellosgewinner".
In dem Schreiben stand weiterhin, dass bereits ein Mitarbeiter der Firma erfolglos versucht hatte, den Gewinn an den Herrn aus Oberfranken persönlich an dessen Haustüre auszuzahlen. Daher wurde ihm eine schriftliche Gewinnmitteilung zugestellt, in der wortwörtlich stand: „Herzlichen Glückwunsch Herr P. Sie haben bei dem Jackpot-Gewinnspiel 10.000 Euro Bargeld gewonnen." Mit diesem scheinbaren „Gewinn" waren weitere Annehmlichkeiten, wie die kostenlose Abholung zu einer mit der Gewinnauszahlung verbundenen Ausflugsfahrt offeriert worden.
Der Herr aus Oberfranken trat dann tatsächlich am frühen Mittwochmorgen die Fahrt mit dem Reisebus an und landete in der bereits erwähnten Gaststätte im Raum Bad Abbach. Dort begann dann eine ganz normale Werbeverkaufsveranstaltung, bei der die Strahlenschutzmatte zum Vorzugspreis von 1798 Euro im Vordergrund der Anpreisung der 43 und 49 Jahre alten Verkaufsstrategen aus Nordrhein-Westfalen stand.
Als sich einer der Teilnehmer dieser Veranstaltung, die alle durch das gleiche Schreiben angelockt waren, an einen der Verkaufsstrategen mit der Frage wandte, wann jetzt endlich diese versprochene Gewinnauszahlung durchgeführt wird, verwies dieser auf eine noch höhere Gewinnchance. Dabei offerierte er dem Nachfrager einen Gewinn von 25.000 Euro, den er an Stelle dieses mickrigen 10.000 Euro Gewinns mittels eines so genannten Astro-Rubbelloses erlangen könnte.
Da sich einer der Teilnehmer bereits im Vorfeld an die zuständigen Behörden gewandt hatte, machte sich auch neben den zwei Polizeibeamten ein Beamter des Marktes Bad Abbach mit auf den Weg zu dieser Werbeverkaufsveranstaltung. Bei der dortigen Gemeindeverwaltung war die Werbeverkaufsveranstaltung nämlich nicht angemeldet worden. Zudem war bei dieser Veranstaltung noch eine Kombination angewandt worden, die gesetzlich nach der Gewerbeordnung nicht erlaubt ist. Dort findet sich nämlich ein Passus, dass sog. „Wanderlager", mit der diese Werbeverkaufsveranstaltungen umschrieben werden, im Zusammenhang mit Glücksspiel nicht veranstaltet werden dürfen. Daher wurde der Gemeindebeamte in die Lage versetzt, diese von Teilnehmern mit so viel Hoffnung besuchte Veranstaltung aufzulösen. In der allgemeinen Unruhe konnte dann nicht mehr abgeklärt werden, ob die versprochenen, lukrativen Präsentkörbe und hochwertigen Bademäntel tatsächlich noch an die Besucher dieser Werbeverkaufsveranstaltung ausgegeben wurden. Vielen Teilnehmern war aber die Enttäuschung förmlich ins Gesicht geschrieben, weil sie den versprochenen 10.000 Euro Bargeldgewinn nicht erhalten hatten. Für die beiden Verkaufsstrategen wird die Verkaufsveranstaltung allerdings noch ein bußgeldbewehrtes Nachspiel haben, denn es werden noch entsprechende Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung vorgelegt.
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von maddino zum Beitrag: Mentholkapsel-Zigaretten besonders schädlich - Krebsforscher warnen vor Trend zu Zusatzstoffen beim Rauchen
Dem schließe ich mich an. Zum Glück organisieren sich die Händler von E-Zigaretten allmählich recht ... » mehr -
von Bernhard Rais zum Beitrag: Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 5 vom 3. Februar 2012
danke für den Hinweis. Ist ab sofort möglich » mehr -
von Gast zum Beitrag: Amtsblatt des Landkreises Günzburg Nr. 5 vom 3. Februar 2012
Ich finde es gut das Sie das Amtsblatt veröffentlichen, wenn es nicht zu große Umstände macht fände ... » mehr -
von Gast zum Beitrag: Mentholkapsel-Zigaretten besonders schädlich - Krebsforscher warnen vor Trend zu Zusatzstoffen beim Rauchen
http://www.stern.de/gesundheit/ratgeber/warnung-vor-e-zigaretten-gefaehr... » mehr

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