Lieferantenerklärung: was tun, wie Fehler vermeiden? IHK Spezial-Veranstaltung zum Zollpräferenzrecht am 01.12.2010


Zum Jahresende werden sie wieder bevorzugt und damit massenhaft angefordert, von den betroffenen Firmen dann jedoch oft ohne Wissen und fehlerhaft ausgestellt: „Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft". Eine IHK-Spezialveranstaltung verspricht Aufklärung.
„Lieferantenerklärungen" sind die Basis für Zollvergünstigungen beim Export in viele Staaten außerhalb der EU. Aber auch Firmen, die selbst nur Inlandsgeschäfte betreiben, sind betroffen, wenn ihre Kunden die Erklärung von ihnen anfordern. Werden die Schriftstücke dann ohne Kenntnis der Vorschriften ausgestellt, können bei Fehlern hohe finanzielle Regressforderungen folgen.
Die IHK-Veranstaltung „Lieferantenerklärungen - richtig handhaben, Fehler vermeiden!" am 1. Dezember 2010 will daher Firmen und ihren Mitarbeitern Hintergrundwissen und Sicherheit im Umgang mit den Erklärungen und dem zugrundeliegenden Zoll-Präferenzrecht vermitteln. Auch mögliche Folgen einer Falschausstellung und aktuelle Entwicklungen im Präferenzrecht kommen zur Sprache.
Die Veranstaltung findet statt in Günzburg im Forum am Hofgarten am 1.12.2010, in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr. Teilnehmerbeitrag 145,00 EUR inkl. Unterlagen (IHK-Nichtmitglieder € 245,-).
Kontakt: IHK Schwaben, Claudia Jahn, Tel. 0821/3162-258, Email: claudia [dot] jahn [at] schwaben [dot] ihk [dot] de.

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