Kürzungen beim Wohngeld - Wegfall der Heizkostenpauschale ab 1. Januar 2011


Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres fällt der pauschale Heizkostenbetrag bei der Berechnung des Wohngeldes weg. Dies ist eine Folge des Haushaltsbegleitgesetzes 2011.
Zum 1. Januar 2009 wurde im Wohngeldrecht erstmals eine Heizkostenpauschale eingeführt. Nach lediglich zwei Jahren wird diese wieder abgeschafft. Durch die gesetzliche Änderung erhalten künftig die Bürger wieder weniger Wohngeld. Nach stichprobenartigen Berechnungen werden die Zuschüsse je nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Einzelfalles zwischen 10 und 30 Euro im Monat niedriger ausfallen.
Für alle die derzeit Wohngeld beziehen ändert sich die Höhe des Wohngeldes bis zum Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes nicht. Für die ab Januar 2011 neu zu bewilligenden Wohngeldanträge erfolgt die Berechnung ohne jegliche Berücksichtigung von Heizkosten.

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