
Stuttgart: Anklage gegen „Bäderkönige“ erhoben
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen zwei Geschäftsführer mehrerer Freizeitbäder Anklage zum Landgericht Stuttgart - Wirtschaftsstrafkammer - erhoben. Ihnen wird Insolvenzverfahrensverschleppung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Bankrott vorgeworfen.
Die beiden 66 und 58 Jahre alten Angeschuldigten waren nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Alleingesellschafter zweier im August und September 1999 gegründeten Gesellschaften mit Sitz im Kreis Darmstadt und Essen, deren Zweck die Errichtung und der Betrieb von Freizeitanlagen insbesondere von Freizeitbädern war. Der 58-jährige Angeschuldigte war zusätzlich noch Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer weiteren 1996 gegründeten Gesellschaft, die ihren Sitz in Ulm hatte.
Die langwierigen und äußerst umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem LKA Baden-Württemberg haben ergeben, dass die Gesellschaft im Kreis Darmstadt spätestens ab dem 15. August 2003 nicht mehr in der Lage war, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Angeschuldigten stellten jedoch nach Erkennen der Zahlungsunfähigkeit entgegen ihrer kaufmännischen Pflicht keinen Insolvenzantrag, sondern ließen die Gesellschaft immer tiefer in die roten Zahlen abgleiten. Dies führte dazu, dass sich die finanzielle Unterdeckung der Gesellschaft weiter verschlechterte. Im Insolvenzverfahren haben 224 Gläubiger Forderungen im Umfang von insgesamt knapp 16 Millionen Euro angemeldet.
In den Monaten Juni 2003 bis Oktober 2004 führten die Angeschuldigten die jeweiligen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gesetzeswidrig nicht an die Einzugsstelle ab. Insgesamt 35 Mitarbeiter waren davon betroffen, die im genannten Zeitraum bei der Gesellschaft angestellt gewesen waren. Den Sozialversicherungskassen entstand dadurch ein Beitragsausfall in Höhe von 39.241,88 €.
Desweiteren wird den Angeschuldigten vorgeworfen, dass sie es in drei aufeinander folgenden Jahren unterlassen haben, die Bilanz der Gesellschaft zu erstellen oder erstellen zu lassen, obwohl sie hierzu als Geschäftsführer verpflichtet gewesen wären. Daher werden sich die Angeschuldigten u.a. wegen vorsätzlichen Bankrotts vor Gericht zu verantworten haben.
Die Angeschuldigten haben sich zu den Vorwürfen nicht geäußert bzw. die Insolvenz der Gesellschaft pauschal abgestritten.
Im Laufe der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die seit Ende 2005 geführt wurden, haben sich noch weitere Verdachtsmomente bezüglich diverser Betrugs- und Untreuehandlungen ergeben, die sich aber letztlich nicht im Rahmen einer Anklage nachweisen ließen und daher eingestellt wurden.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverfahrensverschleppung in Bezug auf die Gesellschaft mit Sitz in Ulm wurde ebenfalls eingestellt, weil trotz der umfangreichen Ermittlungen ein Urteil in dieser Sache nicht in angemessener Frist zu erwarten ist und der 58-jährige Angeschuldigte schon wegen der angeklagten Tat in Bezug auf die Gesellschaft in Darmstadt eine Strafe zu erwarten hat.
Die 13. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Hauptverhandlungstermine zu entscheiden.
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