Erding: Haftbefehl gegen 15-jährigen Intensivstraftäter

Nachdem ein 15-jähriger Haupttäter einer räuberischen Erpressung vom 16.04.2011 im Erdinger Stadtpark nur zwei Tage nach diesem Überfall erneut wegen eines Sachbeschädigungsdelikts in Gewahrsam genommen werden musste, wurde nun ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und vollzogen.
Der 15-jährige, hatte bewaffnet mit einem Schlagring, zusammen mit drei weiteren Mittätern zwei 17-jährige Jugendliche überfallen. Aufgrund des jugendlichen Alters musste er am gleichen Tag wieder entlassen werden. Fast exakt 48-Stunden nach der Raubtat saß der als Intensivstraftäter eingestufte Jugendliche wieder wegen eines Sachbeschädigungsdeliktes in polizeilichem Gewahrsam. Kurz vor dem Überfall war er schon wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt worden. Da der Jugendliche zudem seine Flucht angekündigt hatte, zog die Staatsanwaltschaft Landshut die notwendige Konsequenz und beantragte die Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Erding erließ den erforderlichen Haftbefehl. Der konnte am Gründonnerstag vollzogen werden.
Die Ermittlungen zum Überfall im Stadtpark ergaben inzwischen, dass die vier Jugendlichen gemeinsam planten, eine x-beliebige Person im Erdinger Stadtpark auszurauben. Ausgeführt wurde die Tat letztlich von dem polizeibekannten Haupttäter. Die anderen Mittäter hielten sich in der Nähe auf, um im Fall einer Gegenwehr der Opfer einzugreifen.
Hintergrund des Überfalls war die „Geldnot" nach einem Spielcasino-Besuch in der Innenstadt. Gegen die 4 Täter wird nun wegen gemeinschaftlichen Raubüberfalls und Verstoß gegen das Waffengesetz ermittelt. Den Casino-Betreiber erwartet eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

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