
Späße in der Freinacht nicht übertreiben! Polizei verstärkt Streifen - "Dumme Jungenstreiche" können sehr teuer werden!
Die so genannte Freinacht von 30. April auf 01. Mai steht für die bayerische Polizei jedes Jahr unter besonderer Beobachtung. Streifen werden vermehrt ihr Auge auf "allzu umtriebige Gesellen" werfen. Die Polizei bittet: Brauchtum ja und selbstverständlich, aber ohne Straftaten!
Am Samstag werden zum 1. Mai auch wieder landauf, landab festlich geschmückte Maibäume aufgestellt und dieses schon uralte und in Bayern tief verwurzelte Brauchtum gepflegt. Damit aber auch dies problemlos abläuft, sollten einige Hinweise beachtet werden. Ungern möchte sich die Polizei in entsprechende Veranstaltungen mit "einmischen müssen" !
Die Freinacht von 30. April auf 1. Mai steht bei allen bayerischen Polizeidienststellen unter genauer Beobachtung. Gegen einen Spaß oder Scherz hat niemand und schon gar nicht die Polizei etwas einzuwenden. Probleme gibt es aber dann, wenn Sachen beschädigt werden oder gar Personen zu Schaden kommen, weil dies dann strafrechtlich relevantes Handeln darstellt. Hier werden Polizei und Staatsanwaltschaften keinen "Freiraum" dulden und Gesetzesübertretungen mit dem gebotenen Nachdruck verfolgen. Deshalb an dieser Stelle die ganz klare Bitte: Brauchtum und Spaß sind erlaubt, sollen aber im - gesetzlich erlaubten - Rahmen bleiben!
Das heisst beispielsweise: Gullideckel ausheben ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Kommt jemand zu Schaden steht der Verursacher garantiert vor dem Richter. Eier an Hauswände werfen oder Autos mit irgendetwas beschmieren ist Sachbeschädigung und das kann richtig teuer werden. Auch das Absägen eines Maibaumes hat nichts mit Brauchtum zu tun sondern ist schlicht und einfach Sachbeschädigung, die von der Polizei verfolgt wird.
Es gibt einen ganz einfachen Tipp: Wenn man selbst nicht will, dass einem dasselbe widerfährt, sollte man es auch selber bleiben lassen.
"Alkohol am Maibaum" - genauso gefährlich wie am Steuer !
Weil beim Maibaumaufstellen Muskelkraft und auch ausdauernde Geschicklichkeit vieler Beteiligter erforderlich sind, darf vor allen Dingen eines nicht passieren: Dass Personen am Maibaum "werkeln", die alkoholisiert sind. Dadurch könnten nicht kalkulierbare Gefahren entstehen, die unter Umständen sogar zu einem Umfallen beim Aufstellen führen könnten. Und wenn dann noch Personen verletzt werden, ist spätestens auch die Polizei mit dem Maibaumaufstellen befasst, was wiederum zu Unannehmlichkeiten und Ermittlungen bei Beteiligten mit entsprechenden Strafanzeigen führt. Also: bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Maibaum nicht fest in seiner Halterung fixiert ist, sollte der Alkohol zumindest bei den unmittelbar Beteiligten am Baum aus Sicherheitsgründen völlig ausgespart bleiben.
Die Polizei empfiehlt weiter: Kinder und Unbeteiligte haben im unmittelbaren Gefahrenbereich des aufzustellenden Maibaums nichts verloren. Sie könnten zum einen die kräftigen "Macher" am Baum ablenken und bei einem Abrutschen des Baumes selbst in Gefahr geraten. Später beim Tanz um den Maibaum besteht immer noch die Möglichkeit, dass jedes Kind auch mal direkten Kontakt mit dem "geschmückten Baum" bekommt.
Abschließend bittet die Polizei die "Feierlustigen" ganz eindringlich darum, sich schon vorher zu überlegen, wie man nach dem Fest ohne Probleme nach Hause kommt. Kraftfahrzeug und Alkohol vertragen sich nicht, also evtl. an Fahrgemeinschaften oder einen "Abholservice" denken, in jedem Fall aber nur einen nüchternen Fahrer ans Steuer lassen!
Alkoholfahrten ziehen - und das müsste inzwischen wohl jeder wissen - ordnungswidrigkeiten- bzw. strafrechtliche Ermittlungen nach sich, die neben dem Verlust des Führerscheins auch saftige Geldstrafen nach sich ziehen.
Selbstverständlich wird die Polizei auch ein sehr wachsames Auge auf alkoholisierte Jugendliche haben!
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