Teldafax-Insolvenz: Schäden für Verbraucher waren vermeidbar
Die Aufsichtsrechte der Bundesnetzagentur im Strommarkt müssen gestärkt werden, um Insolvenzen mit hohem Schadensrisiko für Verbraucher zu verhindern. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Zusammenhang mit dem Fall des inzwischen insolventen Energieversorgers Teldafax. "Es kann nicht sein, das Anbieter mit Dumpingpreisen werben, Vorkasse verlangen und die Verbraucher anschließend im Regen stehen", so Vorstand Gerd Billen.
Im konkreten Fall war die Insolvenzgefahr bekannt. Teldafax befand sich unter anderem bei diversen Netzbetreibern mit den Zahlungen im Verzug. Trotzdem durfte das Unternehmen um neue Kunden werben, mit Verträgen die Jahresvorauszahlungen vorsahen. "Die Behörde musste zu lange zusehen. Es muss möglich sein, unsauber agierende Unternehmen vom Markt auszuschließen", so Billen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann "die Regulierungsbehörde die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist."
Die Netzagentur sieht in dieser Norm jedoch keine Ermächtigung zu einer umfassenden Aufsicht. Der vzbv fordert deshalb eine gesetzliche Klarstellung.


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