Spionageverdacht: Bundeskriminalamt nimmt zwei Personen fest

 Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag (18. Oktober 2011) in Baden-Württemberg und Hessen zwei Personen wegen des dringenden Tatverdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 und 2 StGB) durch Beamte des Bundeskriminalamts und der GSG 9 festnehmen lassen.

Die beiden Personen sind dringend verdächtig, seit längerer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig gewesen zu sein.

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Die Beschuldigten wurden am Mittwoch (19. Oktober 2011) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehle gegen sie erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet  hat.

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