
Entschädigungen bei Funkstörungen laufen an
Wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein mitteilt, laufen die Entschädigungen für Störungen von Funkmikrophonen infolge der sogenannten „Digitalen Dividende“ jetzt an. Ab dem 15. November können betroffene Musikvereine, Kultureinrichtungen oder auch Kirchengemeinden online eine Entschädigung beantragen.
Weil der Bund Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz vor allem für die drahtlose Nutzung von breitbandigem Internet versteigert hatte, haben Kulturveranstalter oder Kirchen aus der Region zum Beispiel bei Konzerten oder Prozessionen erhebliche Probleme mit der Übertragung. So hatte sich etwa das Kultur- und Tagungszentrum Edwin Scharff Haus in Neu-Ulm an den Abgeordneten Nüßlein mit der Bitte um Abhilfe gewandt.
Nüßlein, der auch Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für IT- und Telekommunikationspolitik ist, hat sich sowohl beim Bundesfinanz- als auch beim Bundeswirtschaftsministerium für eine schnelle Entschädigungsregelung eingesetzt. Wegen ungeklärter Haushaltsfragen und Unstimmigkeiten mit den Ländern hatte sich das Verfahren jedoch verzögert.
Umso erleichterter ist Georg Nüßlein nun, dass mit der Auszahlung von Entschädigungen bald begonnen werden kann: „Von 2011 bis 2015 stellt der Bund insgesamt 124 Millionen Euro für die betroffenen Veranstalter zur Verfügung, allein 2011 sind es 70 Millionen. Das halte ich auch für mehr als gerechtfertigt. Wenn Fronleichnamsprozessionen, Neujahrsempfänge oder Sommerkonzerte nicht mehr möglich sind, weil die Mikrophone wegen der Frequenzversteigerung nicht mehr funktionieren, müssen wir den Veranstaltern beispringen. Die Pflege unserer heimischen Kultur ist unbezahlbar.“
Betroffene Veranstalter, die Funkmikrophone zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 angeschafft haben, die wegen der Frequenzumstellung im Bereich 790 bis 862 MHz nicht mehr störungsfrei funktionieren, können ab dem 15. November 2011 einen Entschädigungsantrag über ein auf der Internetseite des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufbares Antragsformular stellen. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Anschaffungszeitpunkt und dem Anschaffungspreis der Altgeräte.
Alle weiteren Informationen sind auf der genannten Homepage http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/digitale_dividende/inde... abrufbar.
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