
Baden-Württemberg schafft Studiengebühren ab
Zum Sommersemester 2012 ist es so weit: Die Studierenden in Baden-Württemberg müssen keine Studiengebühren mehr bezahlen. Die grün-rote Mehrheit hat heute im Landtag die Abschaffung der Studiengebühren von 500 Euro pro Semester beschlossen.
Damit sorgt, so die Landesregierung in einer Pressemitteilung, die Koalition für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht einen fairen Hochschulzugang ohne finanzielle Hürden. Studieren hängt in Baden-Württemberg nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern ab. Grün-Rot setzt mit diesem Schritt ein wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um.
Fairer Hochschulzugang ohne finanzielle Hürden
Abgeschafft werden die Gebühren für alle ersten Hochschulabschlüsse, wie etwa den Bachelor. Darüber hinaus entfallen die Gebühren auch für die auf dem Bachelor aufbauenden Masterstudiengänge.
Fortan wird das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine Kompensation als Qualitätssicherungsmittel zahlen. Derzeit ergibt sich dadurch für jede Studierende und jeden Studierenden ein Nettobetrag von 280 Euro pro Semester. Um das hohe Niveau der Lehre in Baden-Württemberg weiterhin zu garantieren, geht die Landesregierung noch einen Schritt weiter: Wenn die Zahl der Immatrikulationen zunimmt, erhalten die Hochschulen anteilig auch mehr Geld.
Land zahlt Kompensation an die Hochschulen
Die Universitäten müssen diese Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden – etwa für die Anschaffung von Lehrmaterial, zusätzliches Lehrpersonal oder einen besseren Service in den Bibliotheken. Die Abschaffung der Studiengebühren und die Einführung der Qualitätssicherungsmittel führen so zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre.
Studierende reden mit bei der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel
Die Pläne der Landesregierung sehen vor, dass die Studierenden bei der Verwendung der Zuschüsse aktiv beteiligt werden. Durch die Entscheidung über den Einsatz der Mittel vor Ort soll eine enge Kooperation zwischen Studierenden und der Hochschulleitung gefördert werden. Durch die Verpflichtung der Hochschulen, die Verwendung der Einnahmen öffentlich zu dokumentieren und jährlich darüber zu berichten, wird außerdem eine hohe Transparenz geschaffen.
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