Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Imker im Stich


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem Urteil einen Schutzanspruch der Imker gegen den Eintrag verbotener Gentechnik in ihren Honig verneint. Und das, obwohl der Honig dadurch seine Verkehrsfähigkeit verliert, d. h. weder verkauft noch verschenkt werden darf.

Mit seinem Urteil, das den Parteien nach der Verhandlung am 16. März heute schriftlich zugestellt wurde, hat das Gericht die Berufungen von Imker Karl Heinz Bablok und vier weiteren betroffenen Imkern zurückgewiesen, die einen Schutzanspruch gegenüber dem Anbau des Genmaises MON 810 in der Nähe ihrer Bienenstände durchsetzen wollten.

Eine Begründung dafür gibt es derzeit noch nicht. Nicht geklärt wurde, ob Imkern ein Schadensersatz zusteht. Die Imker werden nun mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, damit
sie auch weiterhin ein reines Naturprodukt anbieten können.

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