
Blauzungenimpfung: Söder lässt Landräte im Stich
SPD-Abgeordneter Arnold: Landkreistag macht jetzt Nägel mit Köpfen
Die Frage der gesetzlich vorgeschriebenen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern ist für manche Landwirte in Bayern zur Existenz bedrohenden Frage geworden: Wer sich der Impfpflicht entzieht, musste bislang mit drakonischen Maßnahmen rechnen, bis hin zur Kontensperrung. Allerdings lag dies ganz im Ermessen des jeweiligen Landrates. Jetzt haben sich beim Bayerischen Landkreistag die einzelnen Bezirksverbände zumindest auf ein einheitliches Verfahren verständigt. „Damit gibt es jetzt jedenfalls eine klare Linie und die Landwirte wissen, woran sie sind. Das Problem wäre gelöst, wenn Bayern wie Österreich die Blauzungenimpfung auf Freiwilligkeit umgestellt hätte", erklärt dazu der SPD-Abgeordnete Horst Arnold, der sich mit den Anfragen von betroffenen Landwirten beschäftigt hat.
Die Bezirksverbände des Landkreistags haben sich darauf geeinigt, dass bei Verweigerung der Impfpflicht 2009 grundsätzlich ein Zwangsgeld in Höhe von 20 Euro pro Tier angedroht wird. Bei der nochmaligen Androhung solle sich das Zwangsgeld auf 40 Euro pro Tier erhöhen. Die Modalitäten der Durchsetzung sollen bei der nächsten Sitzung am 16. Juli 2009 in Straubing besprochen werden, damit ist gemeint, in wieweit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Arnold sieht beim Thema Impfpflicht jedoch das zuständige Ministerium in der Pflicht: „Das Ministerium für Umwelt und Gesundheit gibt hierbei ein jämmerliches Bild ab", so Arnold. Hinzu kommt: Der eingesetzte Impfstoff ist erst seit März 2009 zugelassen und pharmakologisch nicht auf Nebenwirkung bezüglich der Fruchtbarkeit, der Fleisch- und Milchqualität von Rindern geprüft.
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