Brunner: Nur Mindestlöhne schützen vor Lohndumping

In Deutschland arbeitet inzwischen jeder Fünfte im Niedriglohnbereich: Rund 6,5 Millionen Beschäftigte haben 2007 für Bruttostundenlöhne unterhalb der Niedriglohnschwelle gearbeitet. Dies hat eine aktuelle Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation /IAQ an der Universität Essen Duisburg ergeben.

 

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Damit ist die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten seit 1995 um rund 2,1 Millionen gestiegen – dies

entspricht einem prozentualen Zuwachs von ca. 49%. Selbst in den Jahren 2006 und 2007 mit starkem konjunkturellem Aufschwung ist die Zahl der Niedriglöhner weiter gestiegen. Laut der

IAQ-Studie sind darüber hinaus die Durchschnittslöhne von Niedriglohnbeschäftigten in den

vergangenen zwölf Jahren inflationsbereinigt nicht gestiegen – in Westdeutschland sogar nominal gesunken. Jeder dritte Niedriglohnbeschäftigte verdiente 2007 weniger als 6 Euro brutto, 1,2 Millionen Betroffene sogar weniger als 5 Euro. Auch Vollzeitbeschäftigung schützt nicht vor niedrigen Stundenlöhnen: Knapp ein Viertel der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 5 Euro verdienen trotz voller Arbeitszeit im Monat nicht mehr als rund 800 Euro brutto. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Ungelernte. Auch Fachkräfte und Akademiker sind zunehmend betroffen.

 

Mindestlöhne statt Dumpinglöhne

Ein wirklich wirksamer und flächendeckender Schutz vor Dumpinglöhnen ist nur durch einen

gesetzlichen Mindestlohn möglich. CDU/CSU und FDP blockieren den flächendeckenden Mindestlohn. Wir haben gehandelt und branchenbezogene Mindestlöhne über das Arbeitnehmerentsendegesetz durchgesetzt. Über drei Millionen Menschen – vom Baugewerbe bis zur Pflegebranche – können damit von Mindestlöhnen profitieren. Mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz haben wir die Voraussetzung für Mindestlöhne auch in Branchen mit sehr geringer Tarifbindung geschaffen. Dennoch bleiben wir dabei: Wir brauchen zusätzlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.

 

Die SPD steht für:

-         die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von mindestens 7,50 Euro

-     gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am       gleichen Ort

-   gleiche Löhne für Frauen und Männer

-   gleiche Löhne für gleiche Arbeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach einer angemessenen Einarbeitungszeit

 

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