
Lufthansa
Pilotenstreik: Gute Chancen für Entschädigung? ADAC-Verbraucherschutzanwälte zweifeln Lufthansa-Statement an
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Fluggäste laut EU Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Darauf weist der ADAC in München hin. Die Einschätzung der Lufthansa, die in dem Streik einen außergewöhnlichen Umstand sieht, wird von den Verbraucherschutzanwälten des ADAC in Frage gestellt.
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Aktuelle Kommentare

Hallo Herr Allramseder, vielen Dank für das Lob hier und auf unserem Anrufbeantworter. Wir haben uns ... » mehr
Hallo Herr Rizer. Herzlichen Dank für die informative Berichterstattung . Wir freuen uns über weiter ... » mehr
dieses Ortschild würde ich nicht für eine Million Euro stehlen!! » mehr
also dafür das ich meine frau überredet hab mitzukommen, hab ich später ärger bekommen. war schlicht ... » mehr