Lufthansa

Pilotenstreik: Gute Chancen für Entschädigung? ADAC-Verbraucherschutzanwälte zweifeln Lufthansa-Statement an

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Fluggäste laut EU Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Darauf weist der ADAC in München hin. Die Einschätzung der Lufthansa, die in dem Streik einen außergewöhnlichen Umstand sieht, wird von den Verbraucherschutzanwälten des ADAC in Frage gestellt. ...weiterlesen

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