
übervorteilen
Urteil: Wilde Werbung mit Visitenkarten an Autos verboten - ADAC: Vor dem Verkauf einen Experten hinzuziehen
Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, muss mit einem gehörigen Bußgeld rechnen. So urteilte jüngst das OLG Düsseldorf (Az. IV-4RBs-25/10). Demnach musste ein Autohändler 200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Genehmigung der Stadt seine Visitenkarten auf Parkplätzen hinter Scheibenwischern anbrachte. Die Richter des Düsseldorfer OLG hatten dies damit begründet, dass das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zweck diene.
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Aktuelle Kommentare

Hallo Herr Allramseder, vielen Dank für das Lob hier und auf unserem Anrufbeantworter. Wir haben uns ... » mehr
Hallo Herr Rizer. Herzlichen Dank für die informative Berichterstattung . Wir freuen uns über weiter ... » mehr
dieses Ortschild würde ich nicht für eine Million Euro stehlen!! » mehr
also dafür das ich meine frau überredet hab mitzukommen, hab ich später ärger bekommen. war schlicht ... » mehr